- 20.03.2018

Walace und Co: Darum gibt’s keine Geldstrafe

Der HSV hat im Fall von Walace bereits auf das Schwänzen des Spiels im Volksparkstadion reagiert. Der Brasilianer darf ab sofort nur noch bei der U21 trainieren. Von einer Geldstrafe für den Olympiasieger war aber keine Rede. Und das offenbar aus gutem Grund. „Dem HSV sind die Hände gebunden“, sagte der renommierte Arbeitsrechtler Horst Kletke dem „Hamburger Abendblatt“. „Die Fälle von Papadopoulos und Walace sind sehr unterschiedlich. Aber gemein haben sie, dass die Verhängung einer Geldstrafe in beiden Fällen juristisch kaum durchsetzbar ist.“ Überhaupt sei eine juristische Handhabe äußerst schwierig, so Kletke. „Sollte es während des Spiels eine Anwesenheitspflicht beim HSV geben, könnte der Klub sogar über eine Abmahnung nachdenken“, führte er aus. Das große Aber folgt: „Eine Abmahnung ist die Vorstufe einer Kündigung. Und wenn ein Verein einem Spieler kündigt, verliert er sämtliche Ablöseansprüche. So traurig das auch sein mag: Die Spieler fallen immer wieder auf die Füße, denn der nächste Klub steht meistens schon bereit.“