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Nach DFB-Beschluss: Muss der HSV jetzt mehr zahlen?

Der Deutsche Fußball-Bund wird künftig nicht für mögliche Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen aufkommen. Sollte der Verband mittels eines Gebührenbescheides für entstandene Mehrkosten der Polizei in Anspruch genommen werden, werde er diese „mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weitergeben“. Diesen Grundsatzbeschluss hat das DFB-Präsidium gefasst, wie der Verband mitteilte. Auch der HSV wird von diesem Beschluss betroffen sein, schließlich werden die Nordderbys gegen den Rivalen Werder Bremen in der Regel als Hochrisikospiele eingestuft. Zumindest beim Heimspiel der Hamburger im März 2027 dürfte der HSV also für die Polizeikosten aufkommen müssen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass im Laufe der Saison noch weitere Hochrisikospiele dazukommen.

Hintergrund der Entscheidung ist eine vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Regelung des Landes Bremen, wonach eine Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich rechtmäßig ist. Da die saarländische Landesregierung aktuell eine vergleichbare Regelung plant, sah sich der DFB zu einem Grundsatzbeschluss über die mögliche Kostenverteilung veranlasst. Unabhängig davon hält der Verband die Gebührenerhebung für Polizeikosten jedoch „nach wie vor für den falschen Ansatz. Das gemeinsame Ziel von Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen muss es sein, die Sicherheitslage vor Ort zu verbessern und Polizeieinsatzstunden anlässlich Fußballspielen zu verringern. Beides wird durch eine Gebührenregelung nicht erreicht“, sagte DFB-Präsident Bernd Neuendorf. Man bevorzuge daher weiterhin „einen kooperativen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Politik und Polizei“.