- 06.02.2017

Nächstes Kapitel im Streit um Calhanoglu

Der Internationale Sportgerichtshof sieht sich zu Unrecht von Bayer Leverkusen an den Pranger gestellt. Der Werksklub wirft dem CAS vor, dass die Bekanntgabe der viermonatigen Sperre für Ex-HSV-Profi Hakan Calhanoglu absichtlich nach Ende der Transferfrist (31. Januar 2017) veröffentlicht wurde. Bayer-Geschäftsführer Michael Schade klagte: „Besonders perfide ist, dass mit der Verkündung des Urteils gewartet wurde, bis das Transferfenster geschlossen war.“ Man habe die Information, dass das Urteil schon Tage vorher gefällt worden sei, aber aus bürokratischen Gründen nicht unmittelbar veröffentlicht wurde. „Das ist nicht korrekt“, sagte der Generalsekretär des CAS, Matthieu Reeb, der „FAZ“ und betonte: „Das Büro des CAS-Gerichts teilte den beteiligten Parteien den endgültigen Schiedsspruch am 2. Februar mit, sobald es die Freigabe des Schiedsgerichts erhalten hatte.“ Laut Reeb sei Bayer nicht in die juristische Auseinandersetzung involviert und deshalb nicht vom CAS informiert worden.