Satzungsänderung ist wirksam
In der Hauptversammlung der HSV Fußball AG war die Satzungsänderung beschlossen worden, dass zukünftig nicht mehr als 24,9 Prozent der Aktien der HSV Fußball AG veräußert werden dürfen. Die Änderung ist mit dem Eintrag ins Handelsregister per sofort wirksam.