- 09.08.2019

Bremer Behörde bestätigt Echtheit von Jattas Reisepass

Der Verdacht, dass Bakery Jatta nach seiner Flucht aus Gambia im Sommer 2015 mit einem gefälschten Pass nach Deutschland einreiste, ist entkräftet. Eine Sprecherin der Innenbehörde in Bremen erklärte auf Anfrage des „Abendblatts“, dass Jatta zunächst ohne gültige Papiere gewesen wäre, sich aber darum bemühte.
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So konnte er später einen am 27. Januar 2016 in Gambia ausgestellten Pass vorzeigen. Aus einem späteren Dokument geht hervor, dass der Ausweis mit der Post an Jatta nach Deutschland geschickt worden und vom Bremer Migrationsamt auf Echtheit geprüft worden war. Dazu wurde im Februar 2016 eine Anfrage an das Honorargeneralkonsulat der Republik Gambia in Köln gestellt. Dort wurde die Ausstellung des neuen Passes bestätigt. Da diese Bestätigung aktenkundig war, sah die Hamburger Innenbehörde keine Veranlassung, an der Echtheit des Ausweises zu zweifeln.