Senat erlaubt mehr als 1000 Zuschauer im Volkspark
In Hamburg können ab sofort auch wieder mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Ligaspiele der Hamburger Clubs und andere vergleichbare Sportgroßveranstaltungen verfolgen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch höchstens ein Fünftel (20 Prozent) der vorhandenen Platzkapazität des Veranstaltungsorts betragen.
Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung hat der Senat am heutigen Dienstag beschlossen. Keine Zulassung von Zuschauern erfolgt in der Regel, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer gleich 35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist.
Sowohl beim bevorstehenden Heimspiel des FC St. Pauli am kommenden Sonntag (27.9.) wie auch beim Heimspiel des Hamburger SV am 4. Oktober können voraussichtlich schon deutlich mehr als die bislang zugelassenen 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion mitfiebern. Erforderlich ist in jedem Fall eine Genehmigung des zuständigen bezirklichen Gesundheitsamts, das die Genehmigung mit erforderlichen Auflagen verknüpfen kann.
Eintrittskarten dürfen nur personengebunden vertrieben werden, um eine erforderliche Kontaktdatenerhebung zu gewährleisten. Ebenso müssen den Besucherinnen und Besuchern feste Sitz- oder Stehplätze zugewiesen werden. Der Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke am Veranstaltungsort ist untersagt. Der Ein- und Auslass ist zudem so zu organisieren, dass Besucherströme entzerrt werden und es nicht zu Menschenansammlungen kommt. Gleiches gilt für sanitäre Einrichtungen. Alle hygienischen Vorkehrungen sind in einem tragfähigen Schutzkonzept darzulegen, das mit dem jeweils zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt und unter Beteiligung der Gesundheitsbehörde sowie der Behörde für Inneres und Sport abzustimmen ist. Die Hygienekonzepte der zugehörigen Ligen bzw. der zuständigen Sportfachverbände sind dabei zu berücksichtigen.