- 08.03.2022

Amtsgericht hat Entscheidung im Fall Jatta getroffen!

Positive Nachrichten für HSV-Profi Bakery Jatta! Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Rothosen-Profi abgelehnt. Es liege demnach kein „hinreichender Tatverdacht“ gegen den HSV-Kicker vor. Damit gilt Jatta im Strafverfahren wegen Erschleichung von Aufenthaltstiteln auch offiziell als unschuldig. „Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht. Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst“, heißt es in dem Schreiben, von dem das „Abendblatt“ zuerst berichtet hatte und das der MOPO mitterweile auch vorliegt.

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Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2021 Anklage gegen Jatta erhoben, weil aus ihrer Sicht Zweifel an der Identität des HSV-Profis bestanden. Bakery Jatta sollte demnach Bakery Daffeh und zwei Jahre älter als angegeben sein. Wegen der „geringen Beweislast“ ist diese These der Staatsanwaltschaft nun widerlegt worden. „Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6.11.1995 (Daffehs Geburtsdatum; d. Red.) schuldig geblieben“, heißt es. Und weiter: „Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde.“