- 14.03.2022

Jatta-Anwalt blickt Beschwerde „gelassen entgegen“

Die Staatsanwaltschaft Hamburg Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens gegen Bakery Jatta eingelegt. Jattas Anwalt Thomas Bliwier sagte der MOPO dazu: „Das Amtsgericht hat sein Urteil sehr überzeugend und nachvollziehbar begründet. Daher blicke ich einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen.” Nach aktueller Sachlage gebe es „keinen Grund” für einen erfolgreichen Einspruch gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens.