- 30.03.2023

Hammer-Urteil! DFB gibt Strafe für HSV-Profi Vuskovic bekannt

Vuskovic im DFB-Sportgericht in Frankfurt
Mario Vuskovic, hier beim 3. Verhandlungstag im DFB-Sportgericht, wurde für zwei Jahre gesperrt. Foto: Witters

Nach mehreren Verhandlungen um die positive Doping-Probe von HSV-Verteidiger Mario Vuskovic hat das DFB-Sportgericht am Donnerstagmittag eine Entscheidung gefällt. Der Kroate wird „wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwei Jahren belegt“, heißt es auf der Website des DFB.

- Anzeige -

LOKL - Produkte aus Hamburg
Die Sperre läuft rückwirkend ab dem 15. November 2022. Damit ist Vuskovic erst ab Mitte November 2024 wieder spielberechtigt. „Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte 'nicht-spezifische Substanz', womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt“, erklärt Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. „Der am 16. September 2022 während einer Trainingskontrolle entnommene Urin ist in Kreischa insgesamt fünfmal mit anerkannten wissenschaftlichen Nachweismethoden analysiert worden, im Fall der B-Probe auch unter Beobachtung eines vom Spieler und dem HSV hinzugezogenen Experten. Alle Analysen haben das Vorliegen eines zwar geringen, aber dennoch deutlich sichtbaren Befundes von körperfremdem EPO ergeben. Diese Ergebnisse und die der eingeholten Zweitmeinung von Dr. Yvette Dehnes, EPO-Expertin aus Oslo, sind vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Jean-Francois Naud aus Quebec überprüft und bestätigt worden. Deshalb ist auch eine weitere Analyse, wie von der Verteidigung hilfsweise beantragt, aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich“, führt Oberholz aus. Gegen das Urteil kann der HSV, aber auch die NADA oder WADA, binnen einer Woche Einspruch einlegen.