DFB erklärt: Noch härtere Strafe für Vuskovic war möglich
Am Donnerstagmittag veröffentlichte der DFB das Urteil im Fall Mario Vuskovic – der HSV-Profi wurde vom Sportgericht wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien für zwei Jahre gesperrt. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärte die Länge der Strafe folgendermaßen: „Zunächst einmal sind das Sportgericht und alle Beteiligten in diesem Verfahren an die weltweit geltenden Anti-Doping-Bestimmungen gebunden, insbesondere auch diejenigen der WADA, die zum Schutz des sauberen, ehrlichen Sports zum Teil verschärfte Regelungen enthalten und besondere Beweislasten festlegen.
So ist für den festgestellten Verstoß in der Regel eine Sperre von vier Jahren vorgesehen, wovon wir bewusst abgewichen sind.“ Oberholz nannte mehrere Gründe, die für die Reduzierung der Dauer ausschlaggebend waren. „Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, so dass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann. Die Auswirkungen einer langen Sperre würden einen 21 Jahre alten, noch im Entwicklungsprozess befindlichen Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Unter Beachtung rechtsstaatlicher und verfassungsgemäßer Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgebotes, und bei vergleichender Rechtsprechung nationaler Gerichte hält das Sportgericht deshalb die Verhängung einer Sperre von zwei Jahren für angemessen“, erklärte Oberholz.