Offiziell: DFB-Bundesgericht setzt Verfahren im Fall Vuskovic vorerst aus
Neue Entwicklung im Fall des Ende November wegen Dopings verurteilten Mario Vuskovic: Wie der DFB am Donnerstag mitteilte, hat das DFB-Bundesgericht mit Zustimmung aller Beteiligter das Berufungsverfahren ausgesetzt. „Damit folgt das Gremium einem entsprechenden Antrag der Verteidigung, die nicht nur vor dem DFB-Bundesgericht Berufung gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt hatte, sondern auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS)“, heißt es auf der Website des Verbands.
Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärte dort: „Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst. Die Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgericht würde bei einer Nichtannahme der Berufung seitens des CAS oder einer rechtskräftigen Entscheidung des CAS wieder enden. Darüber hinaus können die Berufungsführer eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesgericht beantragen, wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte.“ Der DFB-Kontrollausschuss, die Nationale Doping Agentur (NADA) sowie die Vuskovic-Seite hatten nach dem Urteil durch das DFB-Sportgericht fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Der Kroate und der HSV wollen jedoch direkt vor den CAS in Lausanne, die höchste Instanz, um zunächst eine Aussetzung der Zweijahres-Sperre und dann einen unanfechtbaren Freispruch zu erwirken. Das Risiko: Entscheidet der CAS nach dem Prozess gegen den positiv auf Epo getesteten Vuskovic, ist auch an seiner Sperre nicht mehr zu rütteln. Die könnte sogar auf vier Jahre angehoben werden.