HSV-Fans im Intimbereich kontrolliert: Das sagt ein Sportrechtsanwalt
Der Sportrechtsanwalt René Lau sieht in den von HSV-Fans beklagten „übergriffigen Kontrollen“ des Sicherheitspersonals vor der Pokal-Partie bei Rot-Weiss Essen eine klare Grenzüberschreitung. „Im Gesetz steht sicherlich nicht, dass man in den Schritt fassen darf oder in den BH-Bereich", sagte der Jurist.
HSV-Anhänger:innen hatten diese Vorwürfe gegen das Sicherheitspersonal erhoben, der Revierklub wies das zurück. „Im Raum stehen die Tatbestände der Nötigung und tätlichen Beleidigung“, erklärte Lau.Eine strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe könnte nach Einschätzung von Lau schwierig werden: „Betroffene können Strafanzeige stellen, aber das wird schwierig werden, weil man den einzelnen Security-Mitarbeiter nennen muss, denn man redet dabei von einer individuellen Schuld, das Sicherheitsunternehmen an sich kann man vorerst nicht angehen.“ Lau erklärte, dass die Security nur das ihr übertragene Hausrecht durchsetzen könne. "Wenn ein Mitarbeiter die Vermutung hat, dass dort eine Straftat vorliegt, muss er die Polizei einschalten. Die Polizei hat dann noch mal mehr Rechte bei der Überprüfung, darf aber bei Weitem auch nicht alles bei der Durchsuchung machen."