BGH-Urteil erst im Juli: Zoff bei HSV-Konkurrent geht weiter
Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 will der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Juli eine Entscheidung verkünden.
Das teilte der zweite Zivilsenat am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit. Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt, auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück. Der Karlsruher Senat deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass das Gericht diese Einschätzung der Vorinstanzen womöglich nicht teilt. Dass die Abberufung nichtig war, sei zweifelhaft, so der Vorsitzende Richter. Die Vereinsseite gehe mit einem guten Gefühl aus der Verhandlung, sagte Ralf Nestler, Aufsichtsratschef des HSV-Konkurrenten, in Karlsruhe. „Wir fühlen uns durchaus bestätigt, dass der Vorstand 2022 im Juli rechtmäßig gehandelt hat.“ Die Tragweite einer BGH-Entscheidung sei vor der Verkündung noch schwer zu beurteilen.