Zug vors Schweizer Bundesgericht? Rechtsexperte mit klarer Vuskovic-Empfehlung
Die Möglichkeiten, um die Schuldfrage doch noch zugunsten von Mario Vuskovic zu beantworten, wurden mit dem Zug vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) endgültig ausgeschöpft – bekanntermaßen ohne Erfolg. Als letzte juristische Möglichkeit bliebe der Vuskovic-Seite jetzt nur noch der Zug vor das Schweizer Bundesgericht, wo aber nicht die Schuldfrage neu gestellt, sondern lediglich der Prozess auf Verfahrensfehler des CAS untersucht werden würde.
Geht es nach dem Hamburger Sport- und Arbeitsrechtler Kolja Hein, sollte Vuskovic von diesem juristischen Schritt absehen. „Ich würde es lassen“, machte Hein gegenüber dem „Abendblatt“ deutlich – die Wahrscheinlichkeit, mit diesem Vorgehen Erfolg zu haben, betrage maximal fünf Prozent.