Urteil gefällt: HSV muss Polizeikosten übernehmen

Polizeieinsatz bei einem HSV-Spiel im Bremer Weserstadion (Bild: WITTERS)
Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Dienstag.
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„Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet.