- 08.03.2022

Das sagt Jattas Anwalt zur Amtsgerichts-Entscheidung

Nur kurz nach der Entscheidung des Amtsgerichtes, keine Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta wegen Erschleichung von Aufenthaltstiteln zu erheben, hat sich Jatta-Anwalt Thomas Bliwier zum Fall geäußert. „Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft
konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat“, sagte Bliwier gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Es gibt keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen“, so Bliwier weiter, der ergänzte: „Das ist ausermittelt.“

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Allerdings könnte die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes einlegen. Bliwier zur MOPO: „Wenn sie vernünftig sind, machen sie das nicht.“