Stadt- oder Nordderby? Wo die Polizei mehr Zündstoff sieht
Zum ersten Mal seit der Saison 2010/11 gibt es in einer Bundesliga-Saison wieder sowohl das Hamburger Stadtderby zwischen dem HSV und dem FC St. Pauli als auch das Nordderby gegen Werder Bremen. Das Gefahrenpotenzial schätzt die Polizei dabei im Duell gegen Werder als geringer ein. Das teilte ein Sprecher der Polizei Hamburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Doch auch wenn die Rivalität nicht an das Verhältnis zwischen dem HSV und dem FC St. Pauli heranreiche, bewertet die Polizei sie dennoch als feindschaftlich. „Deswegen haben wir grundsätzlich eine hohe Gefährdungseinschätzung.“ Der höhere Aufwand zeige sich auch bei der konkreten Anzahl an Einsatzkräften. Eine genaue Zahl nannte der Sprecher nicht.
Die Trennung beider Fanlager ist das größte Ziel der Einsatzkräfte. „Das ist unser höchstes Anliegen“, sagte der Sprecher. „Die Fans haben ein echt hohes Interesse, das Spiel zu besuchen und sie sind sich auch der Außenwirkung bewusst. Also insofern gehen wir auch davon aus, dass die Fans alles dran setzen werden, das Spiel zu sehen und es im Vorfeld eher nicht so dramatisch sein wird.“ Die Einsatzkräfte nehmen aufseiten beider Klubs insgesamt rund 1.200 Menschen – teils aus dem Ultra-Umfeld – näher in den Fokus. Die Hamburger werden laut Polizei offenbar durch Fans des VfB Lübeck und Hannover 96 unterstützt. Werder erhalte Unterstützung vom FC St. Pauli und Darmstadt 98, teilte der Sprecher mit.
5.700 Gästefans werden im Volksparkstadion erwartet. Die meisten Bremer werden voraussichtlich mit Bussen und Zügen anreisen. Die Auto- und Busfahrer müssen mit Einschränkungen rechnen, da der Elbtunnel und damit die A7 an dem Wochenende für mehrere Stunden gesperrt sind. Ab 12.00 Uhr planen Werder-Anhänger einen Fanmarsch, der beim S-Bahnhof Othmarschen startet. Einige Tage vor der Partie hatten mutmaßliche Werder-Fans in mehreren Stadtteilen Plakate mit Anti-HSV-Botschaften in der Stadt aufgehängt. Das bewertete die Polizei als Provokation, die Aktion war jedoch „strafrechtlich nicht relevant“.
