- 30.01.2018

Der Fall Hollerbach: Anwalt nimmt HSV die Sorge

Der Streit zwischen den Würzburger Kickers und dem HSV um eine Ablösezahlung für Bernd Hollerbach ist noch nicht beigelegt, Sanktionen müssen die Hamburger aber laut dem Frankfurter Rechtsanwalt Horst Kletke, einem Experten für Fußball-Arbeitsrecht, nicht befürchten. „Was den verbandsrechtlichen Teil betrifft, gibt es für Spieler eine Registrierung und Erteilung der Spielerlaubnis.
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Bei Trainern existiert nichts Vergleichbares“, sagte Kletke im „Kicker“-Interview. Was Würzburg nun tun könne? „Der Klub könnte seinen Ex-Cheftrainer beim Arbeitsgericht verklagen auf Erbringung der Arbeitsleistung. Vorgeschaltet ist ein obligatorisches Schlichtungsverfahren beim DFB. So eine Klage wäre allerdings ziemlich widersprüchlich, weil Hollerbach mittlerweile fast ein Jahr freigestellt ist und man keinen Wert auf seine Arbeitsleistung legt. Seine Stelle ist längst neu vergeben, Würzburg kann ihm also auch keine Arbeit als Cheftrainer zuweisen.“ Eine Schadensersatzklage, so der Jurist, würde keinen Sinn machen: „Welcher Schaden soll entstanden sein? Im Grunde genommen kann Würzburg froh sein, dass die Gehaltszahlungen, auf die man sich vermutlich im Zuge der Freistellung geeinigt hat, nun enden. Ich sehe keine Handhabe gegen Bernd Hollerbach.“ Ebenso wenig drohe dem HSV nun Unheil. Kletke dazu: „Theoretisch könnte einem viel einfallen, zum Beispiel Anstiftung zum Bruch des Arbeitsverhältnisses, was auf der nationalen Ebene aber keine Rolle spielt. Außerdem trifft es denn Sachverhalt nicht, dazu hätte der HSV im März 2017 auf eine Freistellung von Hollerbach in Würzburg hinwirken müssen. Der Trainer hat im Gegensatz zu aktuellen Fällen bei Spielern auch überhaupt nicht versucht, sich den Weg freizupressen nach dem Motto: Ich komme nicht mehr zum Training, damit ich irgendwie aus meinem Vertrag rauskomme... Außerdem steht der HSV zu Würzburg in keinem Liga-Konkurrenzverhältnis.“