Gericht entscheidet: HSV-Freistellung von Mutzel unwirksam!
Das Arbeitsgericht hat eine Entscheidung gefällt – zu Gunsten von Michael Mutzel! Die Freistellung des 42-Jährigen durch Sportvorstand Jonas Boldt sei unwirksam. Die Kammer ließ verlauten: „Weder die Beurlaubung noch die Freistellung sind nach der Auffassung der entscheidenden
Kammer wirksam. So konnte die HSV Fußball AG den Sportdirektor nicht gegen dessen
ausdrücklichen Willen beurlauben. Zudem hatte das Arbeitsgericht Zweifel an der
Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit.“
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