- 23.03.2024

Mehrheit verfehlt! HSV darf in neuer Rechtsform nicht mehr Anteile verkaufen

Darf der HSV mehr Anteile veräußern, als er es bis dato satzungsgemäß darf? Nachdem der Rechtsformwechsel in die KGaA auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, gab es bei der zweiten Abstimmung zunächst kein klares Ergebnis. Eine elektronische Wahl musste entscheiden – und die ebenfalls erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit wurde nicht erreicht, sondern im Gegenteil klar verfehlt.

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Von den 443 abgegebenen Stimmen waren 437 gültig. Nur 272 Mitglieder (62,24 Prozent) stimmten dafür, dass der Anteil des HSV e.V. in der neuen KGaA von 75 Prozent auf 50 Prozent hätte sinken können. Damit hätte sich der HSV die Möglichkeit geschaffen, deutlich mehr Aktien als bisher an Investoren veräußern zu dürfen. 165 Mitglieder votierten gegen diesen Plan. Damit ist klar: Der HSV darf auch künftig nicht mehr Anteile verkaufen. Allerdings: Das 30-Millionen-Euro-Darlehen von Klaus-Michael Kühne wandelt sich dennoch in weitere Anteile um, der Milliardär kommt damit künftig auf 21,4 Prozent. Grund ist, dass die Umwandlung bereits fest mit der ersten Abstimmung (Rechtsformwechsel zur KGaA) verknüpft war. Darüber hinaus darf der HSV wegen des Votums der Mitglieder aber künftig keine weiteren Anteile verkaufen. Auch das 20 Millionen Euro schwere Darlehen für die Stadion-Sanierung von vier Hamburger Geldgebern um Kühne kann, nachdem es ursprünglich eine Option dafür gegeben hatte, künftig nicht in Anteile umgewandelt werden.