Sportrecht-Experte über mögliche Strafen für Jatta und den HSV
Am 9. September findet vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt die Verhandlung über den Einspruch des 1.
FC Nürnberg gegen die Wertung des HSV-Spiels (0:4) statt. Die Franken hatten Protest eingelegt, weil Bakery Jatta zum Einsatz gekommen war, der unter dem Verdacht steht, 2015 als Flüchtling unter Angabe eines falschen Namens und falschen Alters die Duldung in Deutschland erhalten zu haben. Der FCN hat Seydou Sané, den Präsidenten des senegalesischen Klubs Casa Sports benannt, der aussagen will, dass es sich bei Jatta (21) um Bakary Daffeh (23) handelt, der bis Januar 2015 für seinen Verein spielte. Thomas Dehesselles, Fachanwalt für Sport-, Vereins- und Verbandsrecht, sieht den HSV in der besseren Ausgangssituation: „Es ist möglich, dass ein Spieler im Fall einer Identitätstäuschung sanktioniert wird, der Klub jedoch nicht. Die DFL erteilt die Spielerlaubnis bei Nicht-EU/EWR-Spielern (Nicht Europäischer Wirtschaftsraum, d. Red.) auf Basis der Dokumente, die die Ausländerbehörde erstellt. Diese erteilt einen Aufenthaltstitel für Spieler der Bundesliga und Zweiten Liga. Selbst wenn der Aufenthaltstitel rückwirkend entfallen sollte, ist hiermit kein Automatismus bei der Spielberechtigung verbunden, da diese bei Entfallen einer Erteilungsvoraussetzung entzogen werden kann, aber nicht muss“, sagte Dehesselles der „Bild“.